Gutes Beispiel: Hochwasserschutz in der Ortslage Döhlau
Beispiel für Handlungsmöglichkeit: Entsiegelung; Rückhalt, Versickerung und Verdunstung
Infolge von heftigen Niederschlägen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Überflutungen (Abbildungen 1 & 2) mit Schäden an Infrastruktur und Privateigentum durch die Effelder (Gewässer II. Ordnung), welcher üblicherweise als kleiner, ruhiger Lauf den Ort Döhlau durchfließt. Der weilerartige Ort mit 49 Einwohnern (Stand 2021) gehört zur Gemeinde Frankenblick (ehem. Gemeinde Effelder-Rauenstein) und liegt im Süden des Landkreises Sonneberg. Um sich zukünftig besser gegen derartige Überflutungen zu wappnen, wurde durch die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schalkau der Maßnahmenkomplex „Hochwasserschutz an der Effelder in der Ortslage Döhlau“ geplant und umgesetzt.
Abb. 1: Überschwemmung der Straßen und Höfe vor Errichtung des Hochwasserschutzes
Abb. 2: Überschwemmung der Wiesen in Döhlau vor Errichtung des Hochwasserschutzes
Bereits im Jahr 1999 trafen sich Vertreter der Flurbereinigungsbehörde Meiningen, des Umweltamts im Landratsamt Sonneberg sowie der Gemeinde Effelder-Rauenstein (jetzt Gemeinde Frankenblick), um sich über die Möglichkeiten zur Überflutungsvorsorge in der Ortslage Döhlau abzustimmen. In der Folge wurde noch im gleichen Jahr durch die Flurbereinigungsbehörde ein hydrologisches Gutachten bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben. Um die Überflutung zukünftig durch eine zweckmäßige Maßnahme zu vermeiden, wurden mehrere Varianten betrachtet:
- Verlegung des Flussbettes der Effelder mit Brückenneubau
- Flutmulde mit Verwallung entlang der Effelder flussaufwärts bis zum ansteigenden Gelände
- Flutmulde mit Verwallung auf einem Privatgrundstück
- Flutmulde mit Verwallung auf öffentlichem Grund und Geländeaufhöhung auf einem Privatgrundstück.
Die Variante 1 wurde aus Kostengründen abgelehnt. Variante 2 durchschneidet das Feuchtbiotop der Grundwiesen und erhielt deshalb nicht die Zustimmung der Naturschutzbehörden. Bei der Variante 3 war der betroffene Eigentümer nicht bereit einen Teil seiner Grundstücksfläche abzutreten. Die Variante 4 fand hingegen allgemeine Zustimmung.
Abb. 3: Abgeleitetes Wasser in die vorgesehene Retentionsfläche während des Hochwassers 2012
Die Entwurfsplanung wurde durch das Ingenieurbüro, welches die Vorerhebungen durchgeführt hat, im Jahr 2005 erarbeitet. Da am Zustand des Brückenbauwerks keine Veränderungen aufgrund bestehenden Denkmalschutzes zulässig waren, kam nur die Teilung der Wassermengen in Betracht. Im Falle eines erneuten Hochwasserereignisses sollen die Wassermengen geteilt und zum einen in der Effelder weitergeführt und zum anderen durch die angelegte Flutmulde in den Retentionsraum nördlich der Ortslage geleitet werden (Abbildung 3).
In Vorabstimmung mit den Fachbehörden bestand die Entwurfsplanung aus folgenden Bereichen:
- Absenken des Uferbereichs rechtsseitig der Effelder in Form einer bewirtschaftbaren Mulde von 10 m Breite und 0,5 m Tiefe, um einen frühzeitigen Austritt des Flutwassers in den Retentionsraum zu erreichen
- Verwendung der gewonnenen Erdmassen zur Anlage einer bewirtschaftbaren Verwallung mit einer Kronenbreite von 3 m nördlich der Bebauung in Richtung südlichem Rand der anzulegenden Mulde
- Fortsetzung der Verwallung in Form einer Geländeerhöhung östlich der Effelder; die Nutzbarkeit des angrenzenden Grundstücks ist hierdurch gegeben
- Absenkung des Straßenkörpers auf das Höhenniveau des umliegenden Grünlandes in Form einer ausreichend bemessenen Mulde
- Schaffung einer künstlichen Engstelle in der Effelder, um die Aufteilung der anfließenden Wassermengen zu erreichen
- Weitere Eingriffe in die Geländeform sind zu unterlassen (bestehendes Naturschutzgebiet)
Abb. 4: Lageplan – Bestandteil der Ausführungsplanung mit Darstellung der Maßnahmenbereiche in Farbe
Im Jahr 2009 genehmigte dann die Flurbereinigungsbehörde den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, welcher auch die Maßnahme „Flutmulde und Verwallung Maßnahme 513“ in der Ortslage Döhlau beinhaltete.
Die Ausführungsplanung wurde im Jahr 2011 erstellt (Abbildung 4).
Wesentliche Voraussetzung - neben dem vorhandenen öffentlichen Baurecht für die Bauausführung - war, dass innerhalb der Ortslagenregulierung Döhlau im Zuge eines Freiwilligen Landtausches nach dem Flurbereinigungsgesetz durch eine zielgerichtete Bodenordnung die Eigentumsverhältnisse für die zu erstellenden Anlagen bereits geordnet und rechtlich gesichert waren (Abbildung 5). Dieser Umstand trug zur großen Akzeptanz der Maßnahme bei den Bürgern bei.
Nach Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme durch den Träger, der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schalkau, wurde im Oktober 2011 mit der Bauausführung begonnen.
Insgesamt wurden fünf Teilabschnitte baulich umgesetzt:
- Abbrucharbeiten
- Anlage der Flutmulde und Verwallung
- Neubau des Durchlasses und des Entwässerungsgrabens
- Befestigung der Effelder
- Landschaftsbauarbeiten
Abb. 5: Liegenschaftskarte im Ergebnis des durchgeführten freiwilligen Landtauschverfahrens mit Darstellung der für die Bauausführung erforderlichen Flächeninanspruchnahme in Farbe
Nach Fertigstellung konnten die hergestellten Anlagen durch die Teilnehmergemeinschaft Schalkau im Juni 2012 an die Gemeinde Effelder–Rauenstein (jetzt Gemeinde Frankenblick) in Besitz und Unterhaltung übergeben werden.
Abb. 6: Messung des Hochwasserstandes nach Starkregen an Weihnachten 2012 (Markierung liegt bei etwa 70 cm)
Abb. 7: Die Wassermassen der Effelder beim Hochwasser im Dezember 2012 unterspülen die Brücke nahezu vollständig
Noch im selben Jahr – an Weihnachten 2012 – konnte der neu errichtete Hochwasserschutz seine Funktionalität unter Beweis stellen. Die intensiven Niederschläge ließen die Effelder abermals anschwellen (Abbildungen 6 & 7). Die der Ortslage Döhlau zufließenden Wassermengen wurden nun bereits vor Erreichen des Ortes geteilt. Ein Teil floss in der Effelder weiter, der andere wurde in die Flutmulde abgeleitet (Abbildung 8). Die Flutmulde wird von einer Straße gekreuzt, die in diesem Bereich bewusst abgesenkt worden ist, um dem Flutwasser den Zufluss auf die andere Seite zu ermöglichen (Abbildungen 9 & 10). Eine Verrohrung unter der Straße gewährleistet die Wasserzufuhr in das Feuchtbiotop an Tagen ohne Überflutung. Die errichtete Verwallung vor Döhlau schützt die Grundstücke und Gebäude vor dem ablaufenden Wasser. Nach diesem ersten Überflutungsereignis wurden die umgesetzten Maßnahmen als angemessen dimensioniert bewertet.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme fielen Kosten in Höhe von ca. 200.300,00 € (ohne Planungskosten) an. 90 % der Kosten konnten mit den Mitteln der Flurbereinigung gefördert werden, sodass die Gemeinde Frankenblick nur noch einen Eigenanteil in Höhe von 10 % zu tragen hatte.
Die Maßnahme „Hochwasserschutz Effelder in der Ortslage Döhlau – Flutmulde und Verwallung“ zeigt eindrucksvoll, wie durch integrierte ländliche Entwicklung auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes die unterschiedlichsten Probleme und Interessenkonflikte gesamtheitlich gelöst werden können und hierdurch der ländliche Raum entwickelt und gestärkt werden kann.
Abb. 8: Teilung der Effelder als Maßnahme zur Hochwasserprävention
Abb. 9: Abgesenkte Kreisstraße zur Schaffung der Flutmulde
Abb. 10: Flutmulde in Betrieb beim Hochwasser 2012
(Stand der Ausarbeitung/Redaktionsschluss: Juni 2021)