Einführung eines Stadtbaummonitorings
Die langfristige Sicherung, Instandhaltung und Optimierung des Stadtbaumbestandes bedarf der dauerhaften Begleitung durch ein Monitoring. Nur so wird gewährleistet, dass die kommunalen Schutz-, Pflege- und Anpassungsmaßnahmen für das städtische Großgrün stetig und qualitätsgesichert umgesetzt werden. Das Stadtbaummonitoring umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Inventur des Baumbestandes bzw. Anlage/fortlaufende Aktualisierung des Baumkatasters
- Beobachtung der Situation und des Zustandes der Stadtbäume
- Überwachung der angewendeten Pflege-, Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen
- Evaluation und Qualitätssicherung
- Überwachung fachgerecht ausgeführter und langfristig erhaltener Nachpflanzungen
- Kontrolle festgesetzter Ersatz- und Ausgleichspflanzungen
Abb. 1: Ersatzpflanzungen erhalten den Stadtbaumbestand und tragen zur Sicherung der Resilienz urbaner Räume bei
Auch die Sicherung des Stadtbaumbestandes bspw. durch die regelmäßige Kontrolle beauflagter Ersatzpflanzungen ist ein elementarer Bestandteil des Monitorings. Das Stadtbaummonitoring trägt außerdem zum kommunalen Wissen bei, welche durchgeführten Maßnahmen zur Pflege kranker oder schwacher Bäume, zur Sanierung ungünstiger Baumstandorte oder zur Anpassung an die Klimawandelauswirkungen baumartenspezifische Wirkung zeigen. Die gründliche Dokumentation dieser Beobachtungen liefert die Basis, um zu bewerten, welche Pflege- und Sanierungsmaßnahmen an welcher Stelle künftig sinnvoll sind. Auch der Turnus der Pflegemaßnahmen kann vom Standort und der Baumart abhängen und variieren. So müssen als ‚kritisch‘ eingestufte Bäume häufiger überprüft und ggf. versorgt werden. Die stetige Überwachung und Bewertung der Maßnahmen hilft an dieser Stelle, personelle Kräfte und Ressourcen effizient einzusetzen.
Die Kontrolle der Stadtbäume erfolgt i. d. R. durch das Grünordnungsamt oder Straßenmeistereien, kann aber auch durch unabhängige Baumkontrolleure ausgeführt oder ergänzt werden. Um ein standardisiertes Monitoring zu gewährleisten, empfiehlt es sich, im Vorfeld ein Konzept zu erarbeiten (z. B. nach den Empfehlungen der FLL-Baumkontrollrichtlinie). So können sowohl die konstante Qualität, als auch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sichergestellt werden.
Abb. 2: Eine regelmäßige Auswertung des Baumkatasters generiert wichtige Erkenntnisse zum Zustand des Baumbestands
Erläuterung:
■ rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■ gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■ hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■ grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■ dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver EinflussParameter:
Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz
Ansprechpartner
TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de)
Förderung
Thüringen
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR)
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)
KlimaInvest – Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
(www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Klima-Invest)
Bund
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Kommunen
(www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunen)
Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ (Nationale Klimaschutzinitiative, BMU/Difu)
(www.klimaschutz.de/wettbewerb2021)