Verstärkte Integration des Stadtgrüns in die Bauleitplanung
Grün in der Stadt kann durch die Stadtplanung maßgeblich befördert werden. Die Bauleitplanung mit ihren Planstufen der vorbereitenden (Flächennutzungsplan, kurz FNP) und verbindlichen (Bebauungsplan, kurz B-Plan) Bauleitplanung verfügt über zahlreiche Möglichkeiten, kommunalem Grün im Abwägeprozess zur Planaufstellung Gewicht zu verleihen (z. B. § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB, § 1 Abs. 6 Satz 1, 4, 5, 6, 7 a, c, und g, 8 b BauGB, § 1a Abs. 2 und 5 BauGB).
Abb. 1: Bäume haben viele unverzichtbare Funktionen, z. B. sind sie überlebenswichtige Trittsteinbiotope für Fauna und Flora im urbanen Raum
Abb. 2: Hecken beleben das Stadtbild und sind Lebensräume für Tiere, Vögel und Insekten
Die nebenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Bauleitplanung, grüne Strukturen und Elemente bereits im FNP zu etablieren, um daraus die generell rechtsverbindlichen B-Pläne mit konkreten Maßnahmen zu entwickeln.
Stadtgrünmaßnahmen werden erst mit der Festsetzung im B-Plan rechtlich verbindlich. Umso wichtiger ist es, neben dem Erhalt und der Schaffung von Freiflächen, Kompromisse zu finden, die den multiplen Nutzungsanforderungen im urbanen Plangebiet gerecht werden. Hierzu gehört grundlegend die Beschränkung der baulich genutzten Grundstücksfläche. Weiter sind Bauwerksbegrünung sowie Vorgaben zur Pflanzverpflichtung und deren Ausführung (z. B. Größe der Baumscheibe bzw. Pflanzgrube, Bewässerungssysteme) geeignet, um den Flächenverbrauch direkt vor Ort teilweise wieder auszugleichen. Multifunktional genutzte Flächen (z. B. als Retentionsraum vorgesehene Pocket-Parks, teilversiegelte, baumbeschattete Parkplätze) fördern Synergien zu anderen Handlungsfeldern.
Einen Überblick über die Festsetzungsoptionen fürs Stadtgrün im B-Plan gibt die nebenstehende Tabelle.
Abb. 3: Schottergärten haben wenig ökologischen oder hydrologischen Mehrwert
Neben den Optionen der Bauleitplanung kann eine Gemeinde ihr Gebiet grüner entwickeln, indem sie folgende Instrumente nutzt:
- Vertragsstädtebau (§§ 11 und 12 BauGB)
- Stadtumbau (§ 171 BauGB)
- städtebauliche Gebote (§§ 178 und 179 BauGB)
- Begrünungs-, Freiflächengestaltungssatzung
- Baumschutzsatzung
- Thüringer Bauordnung (§§ 8, 88)
Die herausragend wichtige Funktion kommunalen Grüns bei der Klimawandelanpassung städtischer Räume wird seit 2020 auch in der Städtebauförderung von Bund und Ländern honoriert. Stadtgrün ist in allen derzeit aktiven Programmen förderfähig.
Erläuterung:
■ rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■ gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■ hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■ grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■ dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver EinflussParameter:
Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz
Ansprechpartner
Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
(www.thega.de)
TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de)
Thüringer Landesverwaltungsamt
(https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
(www.bmu.de)
Förderung
Thüringen
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR) (https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)
KlimaInvest – Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen (https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Klima-Invest
Kommunale Förderrichtlinien, -programme zur Begrünung und Entsiegelung im Bestand
Bund
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/)