Gutes Beispiel: Förderrichtlinie „Grüne Oasen" in Jena
Beispiel für Handlungsmöglichkeit: Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Entsiegelung, Begrünung
Die Begrünung von Gebäuden schafft nicht nur ein attraktives Wohnumfeld mit höherer Lebensqualität, sondern trägt auch zu einer Verbesserung des Mikroklimas bei, bietet Lebensraum für zahlreiche Tierarten, dient der Erhaltung der Artenvielfalt und erfüllt eine wichtige lufthygienische Funktion durch die Bindung von Schadstoffen und die Produktion von Sauerstoff. Aber nicht nur das: Grünräume sind wichtige Bausteine für die Anpassungsfähigkeit des Stadtkörpers an die Folgen des Klimawandels. Gerade bei Starkregen ist ein hoher Anteil an nicht versiegelter Fläche von großer Bedeutung, da der Boden das Niederschlagswasser aufnehmen kann, die Kanalisation entlastet wird und somit lokale Überschwemmungen verhindert bzw. abgemildert werden. An heißen Sommertagen wirkt dann die großflächige Verdunstung des gespeicherten Wassers in Grünräumen der Aufheizung des Stadtkörpers entgegen.
Aufgrund stadträumlicher sowie orografischer Gegebenheiten ist die Stadt Jena besonders von sommerlicher Wärmebelastung betroffen. Die Möglichkeiten der Stadterweiterung sind begrenzt und somit unterliegen auch Ausgleichsstrukturen, wie Parks, Grünflächen und Stadtbäume einer hohen Nutzungskonkurrenz. Die Stadt Jena hat dieses Problem frühzeitig erkannt und im Rahmen des Modellvorhabens "Grüne Klimaoasen im urbanen Stadtgebiet von Jena" eine langfristig wirksame Grünflächen-Entwicklungsstrategie ausgearbeitet, welche nun sukzessive umgesetzt wird.
Damit die in der Grünstrategie aufgezeigten Potenziale genutzt bzw. realisiert werden, rief die Stadt Jena im August 2020 die Förderrichtlinie „Grüne Oasen“ ins Leben. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften aber auch Unternehmen und Vereine können diese Förderung für freiwillig durchgeführte Begrünungsmaßnahmen beantragen.
Durch die Gewährung von Zuschüssen fördert die Stadt Jena die Begrünung von Gebäuden und Freiflächen, die insektenfreundliche Gestaltung von Grünflächen sowie Maßnahmen zur Flächenentsiegelung (Abbildung 1) in einer Größenordnung von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten (Abbildung 2).
Seit in Kraft treten der Richtlinie wurde diese schon mehrfach in Anspruch genommen.
Abb. 1: Eine Teilentsiegelung von Flächen kann einen guten Kompromiss zwischen der Flächennutzung und klimaökologischen Aspekten darstellen und wird im Rahmen der Förderrichtlinie "Grüne Oasen" gefördert
Abb. 2: Übersicht zu den Förderkonditionen der Förderrichtlinie "Grüne Oasen"
Die Stadt Jena schafft mit dieser Förderrichtlinie einen Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger, aktiv an der Verbesserung des Stadtklimas und der Stadtökologie mitzuwirken und somit auch ihre eigene Wohn-, Freizeit- oder Arbeitsumgebung attraktiver und natürlich widerstandsfähiger gegenüber klimawandelbedingten Risiken zu gestalten:
„Auch in Zeiten knapper Kassen nehmen wir den Klimawandel weiter ernst. Mit dem Förderprogramm möchten wir Jenas Bürgern einen Anreiz bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung im Stadtgebiet zu leisten.“, erklärte Jenas Bürgermeister Christian Gerlitz im Zusammenhang mit dem Beschluss der Förderrichtlinie.
Abb. 4: Auch kleinteilige Begrünungen können in den Wettbewerb "Preis für Grüne Oasen in Jena" eingereicht werden
Abb. 3: Fassadenbegrünung im Jenaer Stadtzentrum
Darüber hinaus wurde auch der bereits etablierte "Jenaer Grünfassadenpreis" thematisch weiterentwickelt. Seit Oktober 2020 wird nun der „Preis für Grüne Oasen in Jena“ verliehen. Hierbei winken Preisgelder in Höhe von insgesamt 2.000 € für attraktive und wirksame Dach- und Fassadenbegrünungen, insektenfreundliche Grünflächen oder artenreiche Pflanzungen auf Balkons, in Vorgärten sowie Höfen. Christian Gerlitz dazu:
„Seit Jahren würdigen wir mit dem Jenaer Grünfassadenpreis bereits Initiativen für mehr Gebäudebegrünung. Mit der Zunahme von extremen Wettersituationen bei gleichzeitigem Rückgang der Vogel- und Insektenpopulationen wurde aber auch klar, dass wir noch weitere Anreize für mehr Stadtgrün benötigen.“
Der „Preis für Grüne Oasen in Jena“ soll nun jährlich vergeben werden. Bewerben können sich alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Verbände. Seit 2021 werden nun auch Balkon-, Innenhof- sowie Vorgartengestaltungen berücksichtigt, um den Interessentenkreis durch beispielsweise studentische Wohngemeinschaften ohne Wohneigentum zu erweitern.
(Stand der Ausarbeitung/Redaktionsschluss: Mai 2021)