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Gutes Beispiel: Umweltfreundlicher Einsatz von Winterstreugut in der Stadt Gotha

Beispiel für Handlungsmöglichkeit: Baumfreundlicher Einsatz von Winterstreugut

In den Wintermonaten gehen auch Bäume in eine Art Winterruhe, um dann in der darauffolgenden Vegetationsperiode mit voller Energie in Wachstum und Vermehrung zu investieren. Straßenbäume haben es dabei aufgrund der vielfältigen Stressfaktoren an ihren Standorten mitunter deutlich schwerer. Insbesondere das über den Winter ausgebrachte Streusalz kann je nach Menge zu Funktions- und Vitalitätseinschränkungen bis hin zu irreparablen Schäden führen.

Um im Sinne der Klimaanpassung eine gute Vitalität und damit hohe Funktionalität von Stadtbäumen (Beschattung, Kühlung etc.) nachhaltig zu erhalten, sollte grundsätzlich bedarfsorientiert im Hinblick auf den Einsatz von Streusalz agiert werden. Es obliegt entsprechend der Kommune eine differenzierte Straßenreinigungssatzung zu erlassen. Diese kann zum Beispiel Ausnahmen oder Ausschlüsse zum Einsatz von bestimmten Streugutarten enthalten. Die Stadt Gotha hat bereits zu Beginn der 2000er Jahre ihre Straßenreinigungssatzung um eine differenzierte Streugutauswahl für den Winterdienst bzw. hinsichtlich der Anliegerpflichten der Grundstückseigentümer ergänzt. § 12 Abs. 3 beispielsweise schreibt vor, dass bei Schnee- und Eisglätte „[…] vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden“ sind. Streusalz, welches in großen Mengen schädlich für das Straßengrün ist, darf laut Satzung nur in „klimatischen Ausnahmefällen“, wie überfrierender Nässe oder Eisregen verwendet werden. Außerdem darf Streusalz nur auf Gefahrenstellen wie Treppen ausgetragen werden, wenn andere abstumpfende Mittel keine Verkehrssicherheit mehr gewährleisten. Des Weiteren ist in der Satzung vermerkt, dass die Rückstände der Streumaterialien entfernt werden müssen, sobald keine Glättegefahr mehr besteht.

braune Ränder an Lindenblättern

Abb. 1: Blattnekrosen als typisches Schadbild infolge von übermäßigem Salzeintrag

(Bildquelle: pixabay.com)
satt grüne Baumkrone

Abb. 2: Vitales und damit funktionales Grün bedarf eines differenzierten Einsatzes von Auftausalzen

(Bildquelle: pexels.com)

Die Stadt Gotha legt großen Wert auf den Schutz des städtischen Grüns. Bei Gefahrensituationen durch Glatteis muss jedoch die Verkehrssicherheit der einzelnen Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleiben, wodurch der Einsatz von Streusalz nicht gänzlich verhindert werden kann. Taut das Streugut, gelangt es in die angrenzenden Bankette und wird von den Bäumen aufgenommen. Die vorhandenen Straßenbegrenzungen (Bordanlagen) dienen dabei als Schutz vor übermäßigem Salzeintrag, da sie das salzhaltige Auftauwasser in die Kanalisation leiten ohne das Begleitgrün zu schädigen.

Die Wahl und der Austrag der Streumaterialien obliegt im Wesentlichen dem Geschäftsbesorger, also dem mit der Durchführung des Straßenwinterdienstes beauftragten Unternehmen. Hinsichtlich der Planung und der Wahl der Streumaterialien sind jedoch die verschiedenen Fachämter der Stadt Gotha involviert. Vor jeder Wintersaison wird der Winterdienstplan mit den Ämtern der Stadt besprochen, aktualisiert und eventuelle Änderungen dem Geschäftsbesorger angetragen. Der Winterdienstplan beinhaltet dabei die drei differenzierten Streutouren „Salz“, „Sand-Salz-Gemisch“ und „Sand“. Zusätzlich informiert die Stadt Gotha ihre Bürger zu jeder Wintersaison mittels Pressemitteilungen über die Beachtung der Straßenreinigungsregelungen und den Streugutaustrag.

Streusand vor einer verschneiten Parkbank an einer Steinmauer

Abb. 3: Alternativen zum Streusalz: Splitt, Sand, Sägemehl zur Minderung der Rutschgefahr

(Bildquelle: istockphoto.com)

(Stand der Ausarbeitung/Redaktionsschluss: Juni 2021)