Gutes Beispiel: Wasserwehrdienst Nordhausen
Beispiel für Handlungsmöglichkeit: Einrichtung einer kommunalen Wasserwehr
Die Gefahrenabwehr in der Kommune betrifft jeden Bürger. Gemeinden, die eine gewisse Exposition gegenüber Hochwasser bzw. Überflutungen (z. B. Dörfer in Tallage) aufweisen, müssen nach § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) einen Wasserwehrdienst einrichten und erforderliche Hilfsmittel bereithalten. Der Wasserwehrdienst kann über eine Satzungsänderung an die Feuerwehr übertragen oder eigenständig als separate Einheit per Satzung organisiert werden.
Abb. 1: Hochwasser der Zorge bei Krimderode
Abb. 2: Hochwasser der Zorge bei Krimderode
Nordhausen liegt mit der Helme und der Zorge an zwei hochwassergefährdeten Flüssen. Besonders die Zorge kann bei Extremwetterereignissen oder Schneeschmelzen im Harz zu einem wilden Fluss anschwellen (Abbildungen 1 & 2). Die Stadt Nordhausen hatte im Jahr 2016 infolge einiger Überflutungsereignisse eine Wasserwehr mittels einer eigenständigen Satzung ins Leben gerufen. Darin beinhaltet sind die Beobachtung der Wasserstandsentwicklung von gefährdeten Objekten und Infrastrukturen, die Art des Umgangs mit den Auswirkungen durch Hochwasser und Eisgang, die Sicherung der Schadensstellen und die regelmäßige Übung der Abwehrmaßnahmen (Abbildung 3).
Im Weiteren wurde 2017 ein Organisationsplan ausgearbeitet, in dem die Mitglieder, deren Aufgabenbereiche sowie Melde- und Alarmstufen geregelt sind. Wesentliche Organe der Wasserwehr sind die Stadtverwaltung, die städtischen Feuerwehren und der Bauhof. Die Satzung schreibt einen Meldebeginn und drei Alarmstufen vor, die sich nach den Pegelständen der Zorge und Helme richten. So muss bei Alarmstufe I ein Kontrolldienst eingerichtet werden, der periodisch alle gefährdeten Gewässer, Hochwasserschutzanlagen und Bauwerke kontrolliert und erste Hochwasserabwehrmaßnahmen, wie das Entfernen von Abflusshindernissen, durchführt. In der Alarmstufe II kommen verschärfte Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen hinzu. Alarmstufe III sieht die aktive Hochwasserabwehr und die Bekämpfung der Gefahren vor.
Abb. 3: Hochwasser in Sundhausen bei Nordhausen und Abwehrmaßnahmen
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) fördert die Erstausstattung der Wasserwehrdienste über die Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“. Infolgedessen konnte die Stadt Nordhausen eine Förderung der Erstausstattung der Wasserwehr im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen beantragen. Seit 2019 steht der Wasserwehr ein mobiler Hochwasserschutzanhänger zur Verfügung (Abbildung 4). Die Kosten des Anhängers beliefen sich auf 63.800 €, von denen der Freistaat Thüringen 50.000 € für die Ausstattung (Abbildungen 5 & 6) übernahm.
Der Anhänger ist jederzeit einsatzbereit und mit allem nötigen Material ausgestattet. So beinhaltet er unter anderem Hochleistungspumpen, ein Stromaggregat, Schutzausrüstung und einen Schlammsauger. Er ist so konzipiert, dass die Berufsfeuerwehr damit arbeiten kann, ohne dass Löschfahrzeuge der Feuerwehr zum Einsatz kommen müssen. Damit die Verantwortlichen lernen mit dem Hochwasserschutzanhänger umzugehen, gibt es regelmäßige Schulungen, in denen der Ernstfall geprobt wird. Bisher kam der Hochwasserschutzanhänger glücklicherweise noch nicht zum Einsatz.
Abb. 4: Hochwasserschutzanhänger der Wasserwehr Nordhausen
Abb. 5: Heckansicht des Hochwasserschutzanhängers
Abb. 6: Seitenansicht des Hochwasserschutzanhängers
(Stand der Ausarbeitung/Redaktionsschluss: Mai 2021)