Flexibilisierung von Saison-/Öffnungszeiten und Eintrittspreisen kommunaler Freizeit- und Erholungseinrichtungen, Flexibilisierung von Geschäftsöffnungszeiten und Arbeitszeiten der kommunalen Betriebe
Der beste Schutz der Bevölkerung vor Hitze ist deren Vermeidung. Kommunen können ihre Einwohner und Mitarbeiter bei der Hitzeprävention unterstützen, indem sie ihnen eine breite Palette von Optionen und Anreizen für einen hitzeangepassten Tagesablauf offerieren. Gleichzeitig sind die Kommunen gefragt, dieses Gesundheitsbewusstsein an die ansässige Wirtschaft und den Einzelhandel weiterzugeben. Das kann über Information, Satzungen/Verordnungen und finanzielle Unterstützung bei hitzebedingten Mehrkosten, koordiniert und begleitet durch das örtliche Klimamanagement geschehen.
Abb. 1: Länger geöffnet für körperliche Erholung am Abend
Kommunen können dies vielfältig befördern, indem sie:
- für alle kommunalen Freizeit- und Erholungseinrichtungen, wie Freibäder, Tierpark/Zoo, Gartenparks etc., die Öffnungszeiten flexibilisieren und saisonal ausweiten
- Eintrittspreise anpassen, z. B. Früh-/Spättarife, sowie tagesaktuelle Hitze-Sonderrabatte anbieten (z. B. bei heißen, sehr heißen Tagen und nach Tropennächten)
- Arbeitszeiten kommunaler Betriebe anpassen, die viel im Freien arbeiten (z. B. Stadtwerke/Müllabfuhr, Grünämter) ggf. in Verbindung mit hitzebedingten Sondergenehmigungen für den Lärmschutz
- den Einzelhandel anregen, Rabatt-/ Bonusangebote zu etablieren bzw. Leitungs-/ Trinkwasser kostenlos anzubieten
- die ansässige Wirtschaft informieren und beraten, z. B. durch Schulungsangebote (betroffene Berufsgruppen sind z. B. Maurer, Dachdecker, Fassadenreiniger, Straßen- und Gleisbauer)
- kommunale Ausschreibungen für Freiluftarbeiten hitzepräventiv planen
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert personelle und finanzielle Planung und Koordinierung in der Kommunalverwaltung, mit den Stadt- oder Gemeindewerken, Eigenbetrieben, angebundenen Dienstleistern und der lokalen Wirtschaft. Das kann bspw. ein ressortübergreifendes Klimamanagement leisten. Verwaltungsstrukturelle Erfordernisse, wie die Erteilung von Ausnahme- und Sondergenehmigungen für den Lärmschutz (z. B. Müllabfuhr) bzw. Ladenöffnungszeiten, können kurzfristig intern beschlossen und im Rahmen geltenden Bundes- und Landesrechts ausgeschöpft werden. Größere Ausnahmen müssen mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt werden.
Siehe auch: Gutes Beispiel "Anpassung der Eintrittspreise an Hitzetagen im Geraer Tierpark"
Abb. 2: Arbeitstag ohne Hitzestress
Erläuterung:
■ rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■ gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■ hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■ grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■ dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver EinflussParameter:
Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
(www.thueringen.de/th7/tmasgff/index.aspx)
Thüringer Landesverwaltungsamt
(www.thueringen.de/th3/tlvwa/index.aspx)
Kommunale Gesundheitsämter
Stadtverwaltung/ Landratsamt