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Schutz- und Pflegemaßnahmen von Altbäumen

Im städtischen Raum gelten Bäume bereits als alt, wenn sie sich 40 Jahre an ihrem Standort bewährt haben. Zum Glück gibt es auch weitaus ältere Exemplare, die den Unbillen der jeweiligen Zeit (wie Heiz- und Bauholzbedarf, extremen Witterungen, Kriegen und Katastrophen) trotzen konnten. Eindrucksvolle und imposante Baumsenioren stehen nicht selten unter besonderem Schutz und prägen den Stadtraum mit ihrem einzigartigen Erscheinungsbild. Aber auch jüngere Altbäume müssen besonders geschützt und gepflegt werden, denn der Altbaumbestand ist für die Stadt ein wichtiger Baustein zur Klimaanpassung und nachhaltigen Stadtentwicklung.

Vitale Altbäume sind Klimaspezialisten, die sich über Jahrzehnte an den Extremstandort Stadt angepasst haben und dabei gut gediehen sind. Sie verfügen über ein weitverzweigtes, tiefreichendes Wurzelsystem, das sie fest im Boden verankert und zuverlässig mit Wasser und Nährstoffen versorgt. Dadurch überstehen sie Trockenperioden, extreme Winde und Starkregen besser als Jungbäume. Ihre großen, blattreichen Kronen leisten wertvolle stadtklimatische und ökologische Dienste (Schatten, Kühlung, Lebensraum für Fauna und Flora u.w.m.).  Jungbäume können hier nicht mithalten, da sie Wurzeln und Kronen erst zu entsprechender Größe ausbilden müssen. Der Ersatz gefällter Altbäume durch Neupflanzungen reduziert deshalb zwangsläufig und spürbar die Wohlfahrtswirkungen und das Klimaanpassungspotenzial, welche Stadtbäume für die Bevölkerung leisten könnten. Eine nachhaltige, klimaangepasste Stadtentwicklung sollte daher bestrebt sein, Altbäume zu schützen und durch fachlich hervorragende Pflege gesund und leistungsstark zu erhalten.

Fuss eines Laubbaumes mit dicken Wurzeln

Abb. 1: Gut im Boden verankert und mit tiefreichenden Wurzeln vor Trockenstress geschützt

(Bildquelle: Gabriele Jahn/ThINK)
Symbolbild Justizwaage mit kleinem Laubbaum auf dickem Baumstammfuss

Abb. 2: Altbäume brauchen rechtliches Gewicht, damit Fällentscheidungen grundsätzlich sehr genau abgewogen werden

(Bildquelle: Depositphotos.com)

Rechtlichen Schutz für Stadtbäume bieten das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG), ggf. eine kommunale Baumschutzsatzung sowie die Unterschutzstellung einzelner Altbäume als Naturdenkmal oder mehrerer Bäume als Teil eines Flächendenkmals (z. B. Park, Wiese). Zusätzlichen Schutz benötigen Stadtbäume insbesondere bei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, insb. durch Beachtung anerkannter Regelwerke, wie der RAS-LP4 (FGSV) oder dem Merkblatt Baumschutz auf Baustellen (GALK). Hier werden mit den Entscheidungen Baumschutz vs. Straßen(um)bau nicht selten auch Bäume gefällt, die bei intensivem Dialog und rechtzeitiger Lösungssuche durch die Akteure aus Straßen-, Verkehrsplanung und Tiefbau sowie Umwelt und Naturschutz hätten erhalten werden können. Wichtig ist hier im Vorfeld, betroffene  Verantwortungsbereiche der Kommunalverwaltung für den Baumschutz, v. a. den Schutz der Altbäume zu sensibilisieren. Dafür eignet sich das Vernetzungsformat „Runder Tisch Stadtgrün“, projektbezogene Arbeitsgruppen, gemeinsame Schulungen etc.

Zukünftige Straßenplanungen sollten darauf achten, die unterirdische Infrastruktur (Leitungen, Kabel, Rohre) möglichst in den Fahrbahnbereich zu verlegen, damit Kronen- und Wurzelbereiche nicht beschädigt werden. Jeder Meter ist hilfreich, da die Schädigung der Wurzeln rechnerisch mit dem Entfernungsquadrat vom Baum weg abnimmt.

Stadtbäume, insbesondere Altbäume müssen fachgerecht gepflegt werden, um gesund und leistungsstark zu altern. Relevante Normen und Richtlinien hierfür sind u. a.:

  • Regelwerke der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL):
    • ZTV-Baumpflege
    • Baumkontrollrichtlinie
    • Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege
  • DIN-Normen:
    • 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau
    • 18919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen

Das regelmäßige Monitoring und die fortlaufende Aktualisierung eines kommunalen Baumkatasters sollten eingesetzt werden, um die angewandten Pflegemaßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen. So kann bei zukünftigen Baumpflanzungen effizient die richtige Pflege geplant werden (z. B. Bodenverbesserungen, fachgerechtes Beschneiden der Kronenbereiche/ regelmäßiger Erziehungsschnitt, Einsatz von baumfreundlichem Winterstreugut, Stammschutz). Bodenverdichtung im Bereich der Baumscheibe durch parkende Pkw und Fahrräder, Fußgänger, Spermüll und anderes Gerät kann durch Bügel, Steinkanten und Schutzgitter reduziert werden. Zusätzlich empfehlen sich grobe Füllungen für die Baumgrube, um den Wasser- und Lufthaushalt zu gewährleisten.

Bewertung der Maßnahme hinsichtlich wesentlicher Parameter
Spidergrafik zur Bewertung der Maßnahme mit den Parametern Wirkung, Wirtschaftlichkeit, Gestaltung, Akzeptanz, Biodiversität und Nachhaltigkeit

Erläuterung:

■  rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■  gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■  hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■  grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■  dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver Einfluss

Parameter:

Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz

Ansprechpartner

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
(www.thega.de)

TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de)

Thüringer Landesverwaltungsamt
(https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
(www.bmu.de)

Förderung

Thüringen

Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR) (https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)

KlimaInvest – Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen (https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Klima-Invest

Bund

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/)